Genehmigung zum Fenstertausch – wann muss man sie einholen?
Manchmal benötigen Sie eine Genehmigung, um Fenster in Ihrem Haus auszutauschen. Wann ist es notwendig? Überprüfen Sie, wann Sie eine Genehmigung für Renovierungs- oder Bauarbeiten benötigen.
Erlaubnis zum Austausch von Fenstern
Wenn Sie eine Renovierung einschließlich des Austauschs von Fenstern planen, sollten Sie wissen, wann es notwendig ist, eine Genehmigung einzuholen, um diese Art von Arbeiten zu Hause durchzuführen. Es stellt sich heraus, dass Sie in einigen Fällen die Zustimmung des zuständigen Landkreises einholen müssen.
Beginnen wir mit dem Baugesetz (Art.29 Abs. 4 Pkt.3):
„Es bedarf keiner Baugenehmigungsentscheidung und der Anmeldung gemäß Artikel 30, Ausführung von Bauarbeiten bestehend aus: […]
2) Renovierung:
- a) Bauarbeiten, ausgenommen Renovierung von:
– Bauwerken, für deren Errichtung eine Baugenehmigung erforderlich ist,
– Gebäuden, für deren Errichtung eine Baugenehmigung erforderlich ist
– im Bereich Außenwände oder Bauelemente
Dieses Gesetz besagt eindeutig, dass im Falle einer Renovierung keine Erlaubnis erforderlich ist. Aber was bedeutet das?
Die Renovierung ist eine kleine Arbeit, die keine Verwendung von Baumaterialien erfordert, die während des Baus der Einrichtung verwendet wurden. Sie stellt daher den ursprünglichen Zustand des Hauses wieder her und stellt keine Bauleistung dar.
Um zu verstehen, wann eine Genehmigung zum Austausch von Fenstern erforderlich ist und wann nicht, sehen wir uns mögliche Szenarien an:
Ersetzen von Fenstern durch Fenster der gleichen Größe
Die einfachste Möglichkeit besteht darin, die Fenster durch solche zu ersetzen, die dieselbe Größe und Form haben. Dann müssen wir nicht in die Bausubstanz eingreifen, indem wir die Fensteröffnungen vergrößern oder verkleinern. Solche Tätigkeiten können wir daher als Renovierung bezeichnen und es müssen dafür keine Genehmigungen eingeholt werden.
Ersetzen von Fenstern durch größere oder kleinere Fenster
Anders verhält es sich, wenn neue Fenster größer oder kleiner als die alten sein sollen. Es ist mit der Notwendigkeit verbunden, die Fensteröffnungen zu erweitern oder zu verdecken, und es bedeutet Bauarbeiten. Für sie müssen Sie eine Genehmigung einholen.
Das gleiche gilt, wenn wir neue Fensteröffnungen im Haus stanzen wollen.
Austausch von Fenstern in der Wohnung
Gemäß dem Urteil des Obersten Gerichts vom 21. November 2013, Aktenzeichen: III CZP 65/13, ist der Austausch von Fenstern in einer Wohnung eine Tätigkeit, die vom Eigentümer einer bestimmten Wohnung abhängt. Wenn er die Fenster von Holz auf Kunststoff umstellen oder einfach durch ein neueres Modell ersetzen möchte, hat er das Recht dazu.
Aber Achtung – wie zu Hause ist auch hier der Eingriff in die Größe der Fensteröffnung genehmigungspflichtig. In diesem Fall – von der Wohngemeinschaft.
Austausch von Fenstern in einem historischen Gebäude
Die letzte Möglichkeit besteht darin, die Fenster des in das Denkmalverzeichnis eingetragenen Gebäudes auszutauschen. Dabei ist die Sache einfach: Jede Sanierungs- oder Baumaßnahme muss bei den zuständigen Behörden gemeldet werden und es bedarf einer Baugenehmigung sowie der Zustimmung des zuständigen Landesdenkmalpflegers.
Ohne eine solche Zustimmung werden wir strafrechtlich verfolgt, wenn wir mit Renovierungs- oder Bauarbeiten beginnen.